Guidelines für Antragstellende
Antragstellung
Kann ich ein Projekt beantragen, wenn mein befristetes Anstellungsverhältnis an meiner Hochschule vor dem Projektabschluss endet?
Ja. Es muss dem Projektantrag jedoch eine Bestätigung des/der Vorgesetzten beigelegt werden, wonach die Projektgelder für die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses aufgewendet werden und die Anstellung bis zum Projektende entsprechend verlängert wird. Das Projekt verbleibt in jedem Fall an der Hochschule, auch wenn die Projektleitung die Institution verlassen würde. Es ist dabei Rücksprache mit der DIZH zu nehmen.
Kann ich mehrere Projekte (nacheinander oder gleichzeitig) eingeben?
Ja, das ist möglich. Es gibt keine Restriktionen zur Häufigkeit und Anzahl von Eingaben. Eine Ausnahme gibt es: Ein abgelehntes Projekt darf nur einmal wiedereingegeben werden.
Ja. Sie müssen dies jedoch im Rahmen der Antragstellung offenlegen und zudem deklarieren, ob es sich um identische oder ergänzende Projekte handelt. Im Falle einer Doppel-Förderzusage von identischen Projekten ist Rücksprache mit der DIZH zu halten.
Bei ergänzenden Projekten muss eine Aussage gemacht werden, ob das DIZH-Projekt in jedem Fall durchgeführt werden kann, auch wenn die andere Förderinstitution das Projekt nicht fördert.
Siehe dazu auch die entsprechenden Felder im Eingabeportal.
Es müssen alle Antragsteller:innen (Haupt- und Co-Antragsteller:innen) den CV sowie Major Achievements einreichen, nicht jedoch die Praxispartner:innen.
Projektpartner:innen/Praxispartner
Der/die Antragsstellende (gilt für alle Haupt- und Co-Gesuchsteller:innen) ist eine Person einer DIZH-Hochschule (i. d. R. mit Anstellung; dies wird im Ausschreibungstext spezifiziert). Nur eine solche kann einen Antrag stellen. Es gibt eine Ansprechperson gegenüber der DIZH, die verantwortlich für die Eingabe ist, sowie Co-Antragssteller:innen.
Was genau ist ein Praxispartner?
Der Praxispartner ist eine juristische oder natürliche Person aus einer nichtakademischen Institution, welche in das Projekt eingebunden ist und dort eine definierte Rolle spielt. Der Praxispartner kann keine direkten DIZH-Mittel erhalten. Er kann auch ausserhalb des Kantons Zürich lokalisiert sein und spielt insbesondere eine Rolle bezüglich der Kriterien «Impact», «Kooperation» und «Praxisorientierung».
Ja. Weitere Projektpartner:innen sind Personen oder Organisationen, welche in das Projekt eingebunden sind, aber weder Antragsteller:innen noch Praxispartner sind. Beispiele sind akademische Institutionen, die nicht Teil einer DIZH-Hochschule sind und somit keine DIZH-Mittel erhalten können. Sie können auch ausserhalb des Kantons Zürich lokalisiert sein und spielen insbesondere eine Rolle bezüglich des Kriteriums «Kooperation». Die Art der Zusammenarbeit mit Projektpartner:innen muss klar aus dem Projektbeschrieb hervorgehen.
Der Letter of Intent soll grundsätzlich aufzeigen, wie das Projekt seine Wirkung in der Praxis entfaltet. Dies schildert der/die Praxispartner:in in einem LoI. Er bekräftigt darin sein konkretes Engagement und nennt die für das Projekt verantwortliche Person. Konkret soll der LoI die folgenden Merkmale und Inhalte aufweisen:
- Brieflayout und Absender ist der Praxispartner
- Kurzes Portrait des Partners / der Partnerin, in dem auch die Relevanz bzgl. Projekt dargelegt wird
- Bestätigung, dass der/die Partner:in sich im Projekt engagiert inkl. Angabe der konkreten Mitarbeit (in welchen Projektteilen, welche Arbeiten etc.)
- Erwähnung einer Co-Finanzierung, falls vorhanden
- Erwähnung weiterer Arbeiten des Partners / der Partnerin (z.B. Kommunikation des Projekts)
- Nennung der verantwortlichen Person für das Projekt seitens des Partners inkl. Adresse, Tel.-Nr., Email-Adresse
- Unterschriften der verantwortlichen Person sowie einer zweiten Person (z.B. Geschäfts-/Standort-/Abteilungsleitung)
Eine Vorlage kann beim Programm Office angefordert werden.
Dies ist abhängig vom Call-Typ; siehe dazu den jeweiligen Call-Ausschreibungstext.
Darf ein:e Antragsteller:in gleichzeitig beim Praxispartner beteiligt sein?
Nein.
Finanzierung
Wie ist die Aufteilung der Gegenfinanzierung (= Eigenleistung / «Matching Funds») unter den beteiligten Hochschulen?
Jede Hochschule finanziert denjenigen Anteil, den sie bei der DIZH beantragt.
Jede:r Antragsteller:in aus einer DIZH-Hochschule muss im Umfang der beantragten DIZH-Mittel eine Gegenfinanzierung ausweisen. Eine Aufschlüsslung der Mittel ist zwingend erforderlich (siehe dazu das Budget-Template und die Ausführungen unten)
In der Excel-Kalkulationstabelle finden Sie unter “einzubringende Eigenleistungen” dazu eine Wegleitung. Da diese von Hochschule zu Hochschule variieren können, empfehlen wir Ihnen, sich an die entsprechende Kontaktstelle an Ihrer Hochschule zu wenden.
Ja. Ausschlaggebend sind hier §17.3.c. des Reglements zum Innovationsprogramm und Kap. 5.4. des Konzepts zum Innovationsprogramm, wonach die «Neueinwerbung von Drittmitteln» eine der Möglichkeiten für Eigenleistungen ist. Diese können auch «zeitlich vorgelagert» sein (z.B. im Rahmen von Vorprojekten). Der inhaltliche und zeitliche Bezug muss in jedem Fall klar nachgewiesen werden. Die Richtigkeit der Anrechnung wird vom Fall zu Fall geprüft.
Die (optionale und anrechenbare) Co-Finanzierung durch den Praxispartner ist an keine Maximal-Höhe gebunden, evtl. ist von den einzelnen Hochschulen eine Mindest-Höhe vorgegeben. Sie muss in jedem Fall in Cash-Form erfolgen (siehe nächste Frage), damit sie anrechenbar ist.
Die Monetarisierung von Leistungen der Praxispartner zugunsten der Projekte können momentan nur über Cash-Beiträge an die Hochschulen geleistet werden, welche die Hochschulen dann als Drittmittel in das Matching einbringen können. Die Anrechnung von In-kind-Leistungen von Praxispartnern (Arbeitszeit und/oder Materialleistungen) ist momentan nicht möglich, trotzdem können In-kind-Leistungen natürlich Bestandteil des Projekts sein und können im Letter of Intent erwähnt werden.
Nein. Die Sondermittel der DIZH können nur für Angehörige der Hochschulen verwendet werden. Ob die Gegenfinanzierung dafür eingesetzt werden kann, liegt in der Verantwortung der Hochschulen.
Kann ich als Antragsteller:in einer Hochschule eine Firma als Praxispartner aufführen, die ich zu diesem Zweck selbst noch gründen werde, bereits gegründet habe oder in einer bestimmten Funktion bei diesem tätig bin? (Antragsteller:in = Praxispartner:in)
Nein. Man kann nur auf einer Seite am Projekt beteiligt sein – entweder auf der Seite der Hochschule oder auf der Seite des Praxispartners.
In diesem Fall werden die Drittmittel des Praxispartners anteilsmässig an die beteiligten Hochschulen verteilt.
Nein, diese «solidarische» Gegenfinanzierung ist nicht möglich.
Nein, die Gegenfinanzierung ist projektbezogen und kann nur einmalig eingesetzt werden.
Allgemeines zu den Calls im Innovationsprogramm
Die Planung der weiteren Calls ist laufend in Arbeit. Details zu den verschiedenen Arten von Calls können dem Konzept zum Innovationsprogramm (Kap. 3) entnommen werden.
Kontakt
Programm Office Innovationsprogramm DIZH
Helge Johannssen, Lisa Zahner
innovation@dizh.uzh.ch
Kontaktstellen an den einzelnen Hochschulen
- UZH: dizh@dsi.uzh.ch
- ZHAW: digital@zhaw.ch
- ZHdK: contactpoint.dizh@zhdk.ch
- PHZH: r.delgadomoreira@phzh.ch